BILDUNGSGUTSCHEIN für arbeitslose oder Arbeitssuchende, Training, Consulting, Benchmarking, Qualification, Lean, Management

Der Gutschein ist das wichtigste Instrument in der Bundesagentur für Arbeit bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung. Mit diesem Gutschein werden die Kosten für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung übernommen, vorausgesetzt die Weiterbildung ist für die Weiterbildungsförderung nach § 85 SGB II zugelassen. Der Bildungsgutschein weist u.a. das Bildungsziel, die erforderliche Bildungsdauer, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer aus.

Wer erhält die Förderung?
Arbeitslose, aber auch Arbeitnehmer, denen die Kündigung droht oder deren Arbeitsvertrag ausläuft und für die eine Förderung notwendig ist. Die Antragssteller müssen entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben.

Wie wird gefördert?
Kosten, die unmittelbar durch die Weiterbildungsmaßnahme entstehen, werden von der Arbeitsagentur übernommen. Dazu zählen Lehrgangs- und Fahrtkosten, Kosten für Unterbringung, Verpflegung und für die Betreuung von Kindern. Einen generellen Anspruch auf den Bildungsgutschein gibt es nicht. Die Arbeitsagentur am Wohnort des Antragsstellers entscheidet über die Förderung. Dort wird in einem Beratungsgespräch geprüft, ob der Gutschein in Frage kommt.

Welche KAIZEN-Lehrgänge werden gefördert?
Das KAIZEN-Institute ist nach Annerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) zur Annahme von Bildungsgutscheinen berechtigt. Derzeit gilt diese Förderung, die 100 % der Lehrgangsgebühren abdeckt, für die nachfolgend aufgeführten Lehrgänge.

Die Bildungsgutscheine werden von den Arbeitsagenturen sowie den Arbeitsgemeinschaften für die berufliche Grundsicherung an Arbeitssuchende herausgegeben.

Folgende Lehrgänge des KAIZEN-Institutes werden nach AZWV finanziert: 

WEITERBILDUNGSFINANZIERUNG FÜR KURZARBEITER, Training, Consulting, Benchmarking, Qualification, Lean, Management

Nutzen Sie "Zwangspausen" um sich weiterzubilden!

Die Bundesregierung hat mit der neuen Qualifizierungsinitiative die Fördermöglichkeiten für alle Beschäftigten in Kurzarbeit ausgeweitet. Die Förderung gilt für Arbeitnehmer, die konjunkturell bedingtes Kurzarbeitergeld erhalten, genauso wie für Empfänger von Saisonkurzarbeitergeld, das bei saisonalen Arbeitsausfällen im Baugewerbe gezahlt wird.

Beschäftigte in Kurzarbeit können nun "Zwangspausen" verstärkt nutzen, um sich weiterzubilden. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt Unternehmen Zuschüsse, wenn sie ihr Personal während dieser Zeit qualifizieren. Auch Sozialversicherungsbeiträge werden erstattet.

Das Qualifizierungsprogramm gilt für die Jahre 2009 und 2010 und wird vom Europäischen Sozialfonds mitfinanziert. Die Höhe des zuschusses richtet sich unter anderem nach der Betriebsgröße und der Art der Qualifizierung. Die Weiterbildung kann auch im eigenen Betrieb mit eigenem Personal stattfinden.

Ansprechpartner für Arbeitgeber ist die jeweilige Agentur für Arbeit vor Ort oder der Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit.

Telefon: 01801-664466 (3,9 Cent/Minute)

SONDERPROGRAMM WeGebAU, Training, Consulting, Benchmarking, Qualification, Lean, Management

Chancen für Ältere und Geringqualifizierte in Unternehmen
Mit dem Sonderprogramm WeGebAU der Agentur für Arbeit wird Weiterbildung gering qualifizierter und älterer Arbeitnehmer in Iunternehmen gefördert. Das Programm soll das Interesse und die Bereitschaft von Betrieben und Beschäftigten wecken und ist als Impulsgeber gedacht. Damit soll die Entstehung von Arbeitslosigkeit durch Weiterbildung vermieden und die Beschäftigungschance der Arbeitnehmer verbessert werden.

Förderung für Arbeitnehmer
Mit diesem Zuschuss soll Betrieben mit bis zu 250 Beschäftigten die berufliche Weiterbildung ihrer älteren Arbeitnehmer erleichtert werden.

Wer wird gefördert?
Ältere Arbeitnehmer können bei Teilnahme an einer von der Agentur für Arbeit als förderungsfähig anerkannten Bildungsmaßnahme Zuschüsse erhalten.

Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Agentur für Arbeit erstattet dem Arbeitgeber dei Weiterbildungskosten und zahlt im Einzelfall einen Zuschuss zur notwendigen auswärtigen Unterbringung.

Förderung für Ungelernte und Geringqualifizierte
Mithilfe dieses Zuschusses können sich ungelernte Mitarbeiter und Arbeitnehmer, die nicht in ihrem erlernten Beruf tätig sind, weiterqualifizieren, ohne dass das Beschäftigungsverhältnis gekündigt werden muss.

Wer wird gefördert?

Arbeitnehmer
- die bisher keinen Berufsabschluss erworben haben bzw. Geringqualifizierte, die nicht in einem Beruf tätig sind.

- die sich im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses und unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts weiterbilden.

- die wegen der Teilnahme an einer Weiterbildung die Arbeitsleistung ganz oder  teilweise nicht erbringen können.

Wie hoch ist der Zuschuss?
Für den Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer wegen Weiterbildung keine Arbeitsleistung erbringt, erhält der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt einschließlich der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge.

Weitere Informationen, Training, Consulting, Benchmarking, Qualification, Lean, Management

Bundesagentur für Arbeit

Bitte geben Sie auf der Kursnet-Seite rechts bei Bildungsanbieter "KAIZEN Institute" eintragen.

Download Broschüre, Training, Consulting, Benchmarking, Qualification, Lean, Management

Das Thema Förderung auf einen Blick

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